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Ausgerechnet Luxusyachten und Privatflieger dürfen weiter vor sich hin stinken

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Ein Privatjet steht auf dem Flughafen der Nordseeinsel Sylt.

  • Autor Oliver Stock

Die Besitzer teurer Yachten und schneller Privatjets profitieren von Ausnahmeregeln beim CO2-Handel. Die EU, die derzeit angeblich alles unternimmt, um den CO2-Handel zu verschärfen und das Klima zu schützen, hat hier eine Lücke gelassen. War es Absicht?

Es war eine Woche vor Weihnachten als im Sitzungssaal des EU-Parlaments in Brüssel der Beifall aufbrandete: Nach rund 30 Stunden Verhandlungsmarathon hatten sich die Abgeordneten auf das Klimapaket „Fit for 55" verständigt. Der eine oder andere Europaabgeordnete sprach von einem „historischen Moment“. Es ging um eine Reform des europäischen Emissionshandels: Unternehmen in der EU – wie Kraftwerke, Chemiefabriken und Zementfabriken – müssen Verschmutzungsrechte kaufen.

Ihre Menge wird stetig verknappt, um den Firmen einen Anreiz zu geben, weniger Kohlendioxid auszustoßen. Der Beifall galt nun der Entscheidung, die Zertifikate schneller zu verringern und so schneller Treibhausgasemissionen einzusparen. Darüber hinaus soll das System auch auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Außerdem sollen kostenlose Zuteilungen, die manche Dreckschleudern bisher bekommen haben, schrittweise auslaufen. Bis auf wenige Ausnahmen.

Zwei heikle Ausnahmen beim CO2-Handel

Zu diesen Ausnahmen zählen zwei besonders heikle Branchen: private Flieger und private Yachten. Ihre Besitzer oder Mieter sind weiter vom CO2-Handel ausgenommen. Dabei hatte die EU doch beschlossen, den Emissionshandel auch etwa auf den Straßen- und Schiffsverkehr sowie auf Gebäude auszudehnen. Allerdings war dies ein Beschluss mit Einschränkungen.

Das Ganze gilt nämlich nicht für „nicht-gewerbliche Betreiber oder reine Freizeitboote", teilte die EU-Kommission jetzt auf Anfrage des Norddeutschen Rundfunks mit. Dabei ist die Größe der Schiffe Nebensache. Jene Milliardäre und Oligrachen, die sich Schiffe von der Größe kleiner Passagierdampfer leisten, müssen demnach keine CO2-Rechte kaufen, zumindest wenn sie ihre Yachten selbst nutzen.

  • Lesen Sie auch: CO2-Einsparung höher als gedacht: Kommt jetzt das Tempolimit auf Autobahnen?

Eine Yacht, die beispielsweise nicht unter den Emissionshandel fällt und sich derzeit chartern lässt, ist nach NDR-Recherchen die „Dream". Sie hat einen Pool, natürlich auch einen Spa-Bereich, ein Kino, Helikopterlandeplatz, 22 Luxuskabinen und eine mehr als 30-köpfige Besatzung. Sie kostet etwa zwei Millionen Euro Miete pro Woche. Mit ihrem 290.000 Liter fassenden Tank kommt sie bei mittlerer Geschwindigkeit knapp 12.000 Kilometer weit. Das entspricht umgerechnet einem Verbrauch von rund 240 Litern auf 100 Kilometer - und mehr als 6,5 Tonnen CO2.

Privat-Flieger machen zwölf Prozent des gesamten Flugverkehrs aus

Auch bei Privatfliegern greifen Ausnahmeregeln. Wer privat oder für die eigene Firma eine Maschine nutzt, darf bis zu 1000 Tonnen CO2 kostenfrei ausstoßen. Bei gewerblichen Betreibern, also etwa Charterfirmen, liegt die Grenze sogar bei 10.000 Tonnen. Auch diese Form der Fortbewegung ist kein Randphänomen. Von deutschen Flughäfen aus sind im vergangenen Jahr so viele Privatflugzeuge wie nie zuvor gestartet.

Insgesamt mehr als 94.000 Starts von Flugzeugen aus dem sogenannten Business-Segment verzeichnete die Luftkontroll-Organisation Eurocontrol, ein Zuwachs von neun Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Privat-Flüge machten damit etwa zwölf Prozent des gesamten Flugverkehrs in Deutschland aus. Es geht dabei vor allem um Inlandsflüge mit Distanzen von weniger als 500 Kilometern.

„Bürokratischer Aufwand“ zu hoch

Einige reiche Menschen können sich also weiterhin extrem CO2-intensiv fortbewegen, ohne dafür zusätzliche Kosten zu bezahlen, wohingegen etwa der Straßenverkehr künftig europaweit dem Emissionshandel unterliegt. „Diese Ungleichbehandlung ist wirklich verblüffend und sehr unfair", sagt Jacob Armstrong von der Nichtregierungs-Organisation Transport & Environment dem NDR .

Als Begründung dafür, warum Superyachten und Privatflugzeuge bis auf weiteres vom Emissionshandel befreit sind, wird von EU-Ministerrat und Kommission der „bürokratische Aufwand“ genannt, der entstehe, wenn jeder Kapitän und Pilot seine Emissionen melden müsse. Der Europaabgeordnete Peter Liese von der CDU sieht das anders. Der CO2-Preis könne schließlich einfach auf den getankten Treibstoff aufgeschlagen werden - ähnlich wie es auch jetzt schon in Deutschland im Straßenverkehr läuft.

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Laut Liese haben Rat und Kommission das abgelehnt. Ziel sei es gewesen, Besitzern von kleineren Privatbooten, Fischern oder etwa Betreibern von Inselfähren keine zusätzlichen Kosten aufzubürden. Das ist auch so geschehen – Mitprofiteure allerdings sind vermutlich jene Superreichen, für die einige tausend Euro Mehrkosten beim Sprit angesichts der Rechnung für den Champagner auch nicht mehr ins Gewicht fallen würden.

Der Beitrag "Ausgerechnet Yachten und Privatflugzeuge dürfen weiter vor sich hin stinken" stammt von WirtschaftsKurier .

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EU-Kommission: Yachten und Privatjets sollen von Klima-Steuern verschont werden -->

EU-Kommission: Yachten und Privatjets sollen von Klima-Steuern verschont werden

Die EU-Kommission und die nationalen Regierungen haben in den vergangenen Monaten extreme Maßnahmen angekündigt, um die Wirtschaft des Kontinents bis zum Jahr 2050 von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen.

Bezahlen werden dies die Bürger in den Nationalstaaten - sei es in Form von CO2-Sondersteuern, geplanten Klima-Steuern im Reiseverkehr, den aufgrund des europäischen Emissionshandels explodierenden Strompreisen oder dem faktischen Verbot von Verbrennungsmotoren, welches hunderttausende Arbeitsplätze auf dem Kontinent kosten könnte.

Schon heute etwa warnen Beobachter mit Blick auf die massiv gestiegenen Energiekosten davor, dass alleine in Deutschland hunderttausende Familien mit geringem Einkommen in die Armut abrutschen könnten.

Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, welche Ausnahmen die EU angesichts geplanter Klima-Steuern in der Luft- und Schifffahrt anpeilt.

So sollen etwa Privatjets - welche sich in erster Linie sehr reiche Menschen oder Konzernlenker leisten - von geplanten Sondersteuern im Luftverkehr ausgenommen werden. Das Portal Argus berichtet: „Privatjets kommen in den Genuss eines Ausnahmestatus, indem sie als ‚geschäftliche Luftfahrt‘ klassifiziert werden. (...) Eine weitere Ausnahme betrifft ‚Freizeitflüge‘, bei denen ein Flugzeug für ‚persönliche oder Erholungszwecke‘ genutzt wird und bei denen es nicht ums Geschäft geht.“

Nun berichtet das Portal Transport&Environment , dass nach dem Willen der EU-Kommission auch Yachten von den geplanten Klima-Sondersteuern ausgenommen werden sollen: „Im Juli 2021 stellte die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, um den maritimen Sektor zu dekarbonisieren. Doch das geplante ‚carbon pricing scheme‘ (ETS) und der verschärfte Standart für Schiffstreibstoff (FuelEU Maritime) gilt nicht für Schiffe über 5.000 GT und klammert darüber hinaus eine Reihe von Schiffstypen wie Boote, Fischerkähne und Yachten aus.“

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privatyacht co2 steuer

  • May 27, 2021

Zunehmende Nutzung von Privatjets sorgt für drastischen Anstieg der CO2-Emissionen

Umweltfolgen des privaten Luftverkehrs machen EU-weites Verbot von fossil betriebenen Jets ab 2030 notwendig Zwischen 2005 und 2019 sind die CO2-Emissionen von Privatjets in Europa um fast ein Drittel (31 %) gestiegen, und damit deutlich schneller als die Emissionen im kommerziellen Luftverkehr. Das zeigt ein neuer Bericht der Organisation Transport & Environment (T&E).

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Zwischen 2005 und 2019 sind die CO2-Emissionen von Privatjets in Europa um fast ein Drittel (31 %) gestiegen, und damit deutlich schneller als die Emissionen im kommerziellen Luftverkehr. Das zeigt ein neuer Bericht der Organisation Transport & Environment (T&E).

Der Bericht  Private jets: can the super-rich supercharge zero emission aviation?  (dt. etwa: Privatjets: Können die Superreichen die emissionsfreie Luftfahrt vorantreiben?) deckt die Auswirkungen des privaten Luftverkehrs in ganz Europa auf das Klima aus und kommt zum Ergebnis, dass Privatjets zehnmal mehr Kohlenstoff als ein durchschnittliches Flugzeug emittieren und ein Flug fünfzigmal umweltschädlicher ist als das Reisen mit der Bahn.[1]

Den Ergebnissen zufolge stößt ein vierstündiger Privatflug genauso viel CO2 aus wie eine durchschnittliche Person in einem Jahr. T&E betont jedoch, dass die Eigentümer von Privatjets, die im Durchschnitt über ein Vermögen von 1,3 Mrd. € verfügen,[2] zur Lösung beitragen könnten – indem sie die Entwicklung umweltfreundlicherer Technologien finanzieren, die Innovation beschleunigen und sauberen Luftverkehr für alle ermöglichen.

Die Studie belegt zudem den unverminderten Einsatz von Privatjets trotz der Pandemie. Im August 2020, als die meisten Europäer auf dem Boden geblieben sind und Linienflüge im Vorjahresvergleich um 60 % eingebrochen waren, hatte der Luftverkehr mit Privatjets bereits wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht. Ein Betreiber meldete allein für Juli 2020 ein Plus von 11,3 % bei gebuchten Privatflügen.[3]

Zunehmende Nutzung von Privatjets sorgt für drastischen Anstieg der CO2-Emissionen 1

Andrew Murphy, Direktor für Luftfahrt bei T&E, sagte:  „Mit einem Privatjet zu fliegen, ist vermutlich das umweltschädlichste, was man tun kann. Und doch fliegen superreiche Umweltverschmutzer umher, als ob es keine Klimakrise gäbe. Das Positive: Der Privatjet-Markt eignet sich ideal dafür, der Luftfahrt ihren eigenen Tesla-Moment zu bescheren, der Wasserstoff- und Elektroflugzeugen zum Durchbruch verhilft.“

Der Bericht zeigt außerdem, dass

  • sieben der zehn umweltschädlichsten Routen von Privatfliegern innerhalb Europas auf der Achse GB-Frankreich-Schweiz-Italien liegen;
  • Privatjets, die in GB und Frankreich starten, mit mehr als einem Drittel (36 %) aller Emissionen aus Privatflügen die größte einzelne Verschmutzungsquelle im europäischen Luftverkehr darstellen; und
  • jeder zehnte Flug aus Frankreich mit einem Privatjet geflogen wurde, und die Hälfte dieser Flüge Strecken unter 500 km zurücklegten.

Zunehmende Nutzung von Privatjets sorgt für drastischen Anstieg der CO2-Emissionen 2

Trotz ihrer unverhältnismäßigen Auswirkungen aufs Klima werden Privatjets in den meisten europäischen Staaten nicht besteuert, da sie vom EU-Emissionshandel (EU-ETS) ausgenommen sind und es keine Kerosinsteuer gibt.

Den Berechnungen von T&E zufolge könnte eine proportional zur Flugdistanz angewandte Kerosinsteuer zu Einnahmen in Höhe von 325 Mio. € führen, wenn sie bei allen Starts in der EU und GB zur Anwendung käme. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass eine derartige Besteuerung zur zügigeren Dekarbonisierung des Flugsektors beitragen würde.

Andrew Murphy erklärte dazu:  „Die guten Nachrichten sind, dass sich diese Kurzstreckenflüge ideal für den Einsatz sauberer Technologien eignen, wie Elektro- und Wasserstoffflugzeuge. Europäische Gesetzgeber sollten dringend Privatjets mit fossilem Antrieb besteuern und ihre Nutzung ab 2030 verbieten. Die Steuereinnahmen von den Superreichen könnten in umweltfreundlichere Technologien investiert werden, damit alle sauber fliegen können.“

Während sich der Luftfahrtsektor darauf vorbereitet, nach dem Ende der europäischen Lockdowns wieder durchzustarten, geraten seine Auswirkungen auf die Umwelt zunehmend ins Blickfeld. Frankreich hat beispielsweise einige Kurzstreckenflüge verboten, während Großbritannien dabei ist, eigene Richtlinien für Luftverkehrsemissionen zu entwickeln und im Vorfeld des G7-Gipfels im Juni 2021 darum bemüht ist, seine Emissionen weiter zu senken.

Der Bericht enthält drei Empfehlungen, um die Dekarbonisierung des Sektors voranzutreiben und die unverhältnismäßigen Klimafolgen von Privatjets einzudämmen:

  • Wasserstoff und Elektroantriebe:  Ab 2030 sollten Gesetzgeber für Privatjet-Flüge unter 1.000 km innerhalb Europas ausschließlich den Einsatz von Flugzeugen zulassen, die elektrisch oder mit grünem Wasserstoff betrieben werden können.
  • Der Verursacher zahlt:  Bis 2030 ein Verbot in Kraft tritt, sollten die unverhältnismäßigen Klimafolgen durch eine Kombination aus effektiver Bepreisung von Kohlenstoff und Kerosin sowie Flugsteuern abhängig von Flugdistanz und Gewicht des Fliegers in Rechnung gestellt werden.
  • Alternative Transportwege:  Unternehmen und Einzelpersonen sollten sich dazu verpflichten, die Nutzung von Privatjets einzuschränken. Mit der Zulassung alternativer Technologien sollten solche Flüge verboten werden, wenn Alternativen bestehen, die die Reisezeit um nicht mehr als 2,5 Stunden verlängern.

Hinweis an die Redakteure: [1] CO2-Ausstoß pro Passagier-Kilometer [2] Seite 5 –  https://www.vistajet.com/globalassets/documents/jettravelerreport.pdf [3]  https://privatejetcardcomparisons.com/2020/08/03/globeair-reports-a-record-busting-july-for-private-jet-flights-in-europe/ [4] T&E ruft die Gesetzgeber auf, bis 2030 bei Privatjet-Flügen unter 1.000 km innerhalb Europas ausschließlich Flugzeuge zuzulassen, die mit umweltfreundlich hergestelltem Wasserstoff oder Strom betrieben werden. Große Privatjet-Unternehmen sollten verpflichtet werden, für alle Flüge Stromabnahmevereinbarungen (PPA) mit e-Kerosin-Anbietern abzuschließen.

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  • An earlier version of this article omitted the carbon taxes implemented in Germany and Austria. While the schemes are intended to operate as ETSs, they are functionally equivalent to carbon taxes until 2026. This has been corrected.

In recent years, several countries have taken measures to reduce carbon emissions, including instituting environmental regulations, emissions trading systems (ETSs) , and carbon taxes . In 1990, Finland was the world’s first country to introduce a carbon tax A carbon tax is levied on the carbon content of fossil fuels. The term can also refer to taxing other types of greenhouse gas emissions, such as methane. A carbon tax puts a price on those emissions to encourage consumers, businesses, and governments to produce less of them. . Since then, 20 European countries have implemented carbon taxes , ranging from less than €1 per metric ton of carbon emissions in Ukraine to more than €100 in Sweden , Liechtenstein, and Switzerland .

2023 carbon tax rates in Europe and other information related to carbon taxes in Europe

Switzerland and Liechtenstein currently levy the highest carbon tax A tax is a mandatory payment or charge collected by local, state, and national governments from individuals or businesses to cover the costs of general government services, goods, and activities. rate at €120.16 ($130.81) per ton of carbon emissions, followed by Sweden (€115.34, $125.56) and Norway (€83.47, $90.86). The lowest carbon tax rates can be found in Ukraine (€0.75, $0.82) and Estonia (€2, $2.18).

Carbon taxes can be levied on different types of greenhouse gases, such as carbon dioxide, methane, nitrous oxide, and fluorinated gases. The scope of each country’s carbon tax differs, resulting in varying shares of greenhouse gas emissions covered by the tax. For example, Spain ’s carbon tax only applies to fluorinated gases, taxing only 2 percent of the country’s total greenhouse gas emissions. Liechtenstein, by contrast, covers more than 81 percent of its greenhouse gas emissions.

All Member States of the European Union (plus Iceland , Liechtenstein, and Norway) are part of the EU Emissions Trading System (EU ETS) , a market created to trade a capped number of greenhouse gas emission allowances. With the exception of Switzerland, Ukraine, and the United Kingdom , all European countries that levy a carbon tax are also part of the EU ETS. (Switzerland has its own ETS, which has been tied to the EU ETS since January 2020. Following Brexit, the UK implemented its own UK ETS as of January 2021.)

In Finland, Ireland , the Netherlands , and Norway, the national carbon tax base The tax base is the total amount of income, property, assets, consumption, transactions, or other economic activity subject to taxation by a tax authority. A narrow tax base is non-neutral and inefficient. A broad tax base reduces tax administration costs and allows more revenue to be raised at lower rates. overlaps with the emission base also covered by the EU ETS, leading to double taxation Double taxation is when taxes are paid twice on the same dollar of income, regardless of whether that’s corporate or individual income. of the overlap. When national carbon taxes apply to emissions covered by an ETS, they tend to shift the emissions to sources outside of their tax base , leaving total emissions capped by ETS allowances unchanged.

Some countries apply multiple excise taxes or ETSs to sources of carbon emissions at different implicit or explicit tax rates. In these cases, the table below displays the highest applicable rate. Ideally, a carbon tax should apply to the carbon emissions of all sectors at the same rate.

Several European countries have introduced a carbon tax or an ETS in recent years. Germany and Austria have implemented carbon taxes in 2021 and 2022, respectively, that will be phased into ETSs by 2026. The autonomous region of Catalonia is considering a carbon tax at the subnational level.

2023 Carbon Taxes in Europe

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CO2-Preis / CO2-Steuer CO2-Preis steigt auf 45 Euro: So teuer werden Gas, Öl und Sprit

Benjamin_Weigl

Das Wichtigste in Kürze

Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet. Grundlage ist der Handel mit CO2-Zertifikaten.

2024 steigt der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne, 2023 lag er noch bei 30 Euro pro Tonne.

Heizen und Tanken werden durch den CO2-Preis bis 2027 jedes Jahr teurer. Du zahlst ihn für klimaschädliche Brenn- und Kraftstoffe: Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel etwa. Holz ist von der Abgabe ausgenommen.

Wenn Du zur Miete wohnst, muss Dein Vermieter seit 2023 einen Teil Deiner CO2-Kosten übernehmen.

So gehst Du vor

Prüfe in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung für 2023, ob Deine Vermieterin einen Teil Deiner CO2-Kosten bezahlt. Hast Du als Mieter einen Gasvertrag oder kaufst selbst Heizöl ein, musst Du den Vermieteranteil eigenständig einfordern.

Betreibst Du in Deinem Eigenheim eine Gas- oder Ölheizung, informiere Dich über einen Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung.

Nutze bei Modernisierungen Förderkredite und Zuschüsse – mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Gebäuden und den Heizungstausch.

Wenn Du planst, Dein Haus zu sanieren oder die Heizung zu tauschen, dann verschaff Dir mit dem neuen Finanztip-Buch Energetisches Sanieren: Einfach erklärt  einen Überblick über das Thema. 

Was wird durch den CO2-Preis teurer?

Wie steigt der co2-preis 2024 und danach, heizen: co2-kosten für gas und öl, tanken: co2-kosten für benzin und diesel, wie bezahlst du den co2-preis, seit 2023: vermieter zahlen co2-kosten ihrer mieter, wie vermeidest du hohe kosten durch die co2-preise, was passiert mit den einnahmen aus dem co2-preis, faq: fragen und antworten zur co2-steuer.

Um den Klimawandel abzumildern, müssen vor allem die Industrieländer ihren Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) senken. In der EU und damit auch in Deutschland werden deshalb sogenannte Emissionszertifikate gehandelt. Wer klimaschädliches Material verbrennt, bezahlt über diese Zertifikate dafür. Einen solchen Emissionshandel gibt es für Strom und auch Fluggesellschaften müssen Zertifikate kaufen, wenn sie Kohlendioxid in die Luft pusten.

Über den CO2-Preis bezahlst Du Deinen Emissionsausstoß auch beim Heizen und an der Tankstelle. Seit 2021 fällt der CO2-Preis für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel an – und steigt jedes Jahr . Mit den Einnahmen fördert der Staat, dass Du Dein Haus  energetisch sanierst , Deine Heizung auf erneuerbare Energien umrüstest und ein Auto mit klimafreundlichem Antrieb  anschaffst.

In der Umgangssprache hat sich für den Handel mit CO2-Zertifikaten das Wort CO2-Steuer  etabliert. Auch in diesem Ratgeber verwenden wir hin und wieder das Wort „Steuer“, weil der CO2-Preis eine ähnliche Wirkung wie eine Steuer hat. Deutschland erhebt den CO2-Preis unter anderem auf  fossile Brennstoffe und Kraftstoffe . Dazu gehören:

  • Heizöl  (alle Sorten: Normal/Standard als auch Super/Premium)
  • Flüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere)
  • Fernwärme  (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
  • Benzin (alle Sorten: Normal, Super, Super plus)
  • Kohle (seit 2023)
  • Abfälle (ab 2024)

Da der CO2-Preis seit 2023 für Kohle und ab 2024 auch für Abfall , der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, anfällt, werden alle gängigen klimaschädlichen Brennstoffe teurer. Das soll Anreize schaffen, diese Stoffe künftig zu vermeiden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich zum Beispiel auch, dass Abfall dadurch besser recycelt wird.

Auch auf Biobrennstoffe fällt teilweise die CO2-Steuer an – so etwa auf Biogas , Biodiesel oder auf pflanzliche Öle wie Palmöl, Sojaöl oder Kokosöl, wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen. Nur bei nachhaltigem Biogas ist kein CO2-Preis zu zahlen, hier wird ein Emissionswert von null angenommen. Erzeuger müssen dazu nachweisen, dass das Gas aus echten Abfällen oder Pflanzen von bestimmten Ackerflächen gewonnen wurde. Holzbrennstoffe wie Pellets  oder Hackschnitzel sowie Holzkohle und Torf fallen dagegen nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Verschont bleibst Du damit von der CO2-Steuer , wenn Du mit Holz, Pellets oder nachhaltigem Biogas heizt und auch, wenn Du Solarthermie oder eine Wärmepumpe  nutzt. Beim Autofahren zahlst Du keinen CO2-Preis, wenn Du mit einem E-Auto oder mit Wasserstoff unterwegs bist.

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Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt die CO2-Preise bis 2025 fest. Es ist dabei nicht möglich, mehr Zertifikate in einem Jahr zu kaufen, um sie in einem Folgejahr einzulösen. Für den im Jahr 2024 gelieferten Brennstoff muss das zugehörige Zertifikat auch zu Emissionspreisen des Jahres 2024 erworben werden.

Der CO2-Preis wird jedes Jahr höher . Nur für das Jahr 2023 galt wegen der zwischenzeitlich sehr hohen Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine eine Ausnahme: Die Bundesregierung beschloss, den CO2-Preis nicht wie vorgesehen um 5 Euro pro Tonne zu erhöhen. Deshalb lag der CO2-Preis im Jahr 2023 bei 30 Euro pro Tonne .

Zum 1. Januar 2024 wird der CO2-Preis wieder steigen. Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 beschlossen, dass der CO2-Preis im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 liegen soll. 2025 soll der CO2-Preis 55 Euro pro Tonne betragen.

CO2-Preis steigt 2024 und 2025

Quellen: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, § 10 Abs. 2 BEHG , EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

Ab 2026 werden die Emissionszertifikate nicht mehr zu einem festen Preis verkauft, sondern versteigert . Zumindest 2026 gilt dabei noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 .

Ab 2027 soll sich der CO2-Preis dann ganz frei an einem europäischen Handelsmarkt für Emissionszertifikate bilden. Ab da bestimmt sich der Preis durch die Ausgabe und die Nachfrage nach den Zertifikaten. In den letzten Jahren lag der Handelspreis für solche Emissionszertifikate in der EU im Schnitt bei rund 85 Euro pro Tonne .

Aber was bedeuten diese Preise für Dich? Das hängt davon ab, mit welchen Brennstoffen Du heizt oder Dein Auto betankst und wie viel Du davon benötigst. Sehen wir uns das einmal genauer an.

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2024 beträgt der CO2-Preis für Gas 0,97 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und für Heizöl 14,33 Cent pro Liter (brutto). In den folgenden Tabellen zeigen wir Dir, welche Kosten durch die CO2-Steuer beim Heizen mit fossilem Gas und Öl auf Dich zukommen können.

CO2-Kosten für eine Gasheizung

Der brennwertbezogene Emissionsfaktor für Erdgas beträgt 181,39 g CO2/kWh. Alle Angaben wurden gerundet. 1 Für 2023 wurde die reduzierte Mehrwertsteuer (7 Prozent) berücksichtigt.  2 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. 3 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023. 4 Hier ist der Brennwert gemeint, der gewöhnlich in der Gasabrechnung genannt wird. Die CO2-Kosten muss der Versorger nach  § 3 CO2KostAufG aber auf den Heizwert bezogen abrechnen. Die Umrechnung auf den Heizwert ergibt dieselben CO2-Kosten, aber andere CO2-Preise pro kWh. Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030 , § 10 Abs. 2 BEHG , Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

CO2-Kosten für eine Ölheizung

Der Emissionsfaktor für Heizöl extraleicht (EL) beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet. 1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. 2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023. Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030 , § 10 Abs. 2 BEHG , Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

2024 werden CO2-Preise von 12,82 Cent pro Liter Benzin und 14,33 Cent pro Liter Diesel (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) fällig. In den folgenden Tabellen zeigen wir Dir, wie die CO2-Steuer den Preis für Sprit an der Tankstelle beeinflusst.

CO2-Preis für Benzin

Der Emissionsfaktor für Benzin beträgt 2,39 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet. 1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. 2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023. Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030 , § 10 Abs. 2 BEHG , Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

CO2-Preis für Diesel

Der Emissionsfaktor für Diesel beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet. 1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. 2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023. Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030 , § 10 Abs. 2 BEHG , Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

Der CO2-Preis heißt offiziell zwar nicht Steuer, wird aber wie eine Energiesteuer erhoben ( § 2 BEHG ). Der Händler oder Produzent muss für die oben genannten Brennstoffe ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt kaufen. Wenn Du eine Rechnung bekommst, zum Beispiel von Deinem Gasanbieter , muss darin stehen, welche CO2-Kosten für das freigesetzte Kohlendioxid enthalten sind und wie hoch der Emissionsfaktor ist. Dasselbe gilt für eine Wärmeabrechnung , wenn die Fernwärme zum Teil aus Gas oder Heizöl gewonnen wird. Wie bei der Strom-, Gas- und Mineralölsteuer wird beim CO2-Preis zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig.

Ein Beispiel : Schickt Dein Heizölhändler ein Tankfahrzeug zum Großhändler, damit dieser den Tank befüllt, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten mit seiner Rechnung wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die CO2-Abgabe.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei steigendem CO2-Preis

Wenn Dein Gasanbieter einen steigenden CO2-Preis an Dich weitergeben will, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht ( § 41 Abs. 5 EnWG ). Er muss Dich schriftlich über die Preisanpassung und Dein Kündigungsrecht informieren. Einige Gasanbieter schließen die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – so wird der CO2-Preis auch bezeichnet – von einer Preisgarantie aus. Dann dürfen höhere CO2-Kosten auch während einer geltenden Preisgarantie an Dich weitergeben werden, Du kannst in so einem Fall aber sonderkündigen .

In der Emissionsberichterstattungsverordnung ( EBeV 2030 ) steht, welcher CO2-Ausstoß bei der Verbrennung von verschiedenen Brennstoffen und Kraftstoffen entsteht . Jeder Händler, der zum Beispiel Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringt, rechnet anhand dieser Zahlen selbst aus, welche Emissionen bei der Verbrennung seiner Ware entstehen ( § 5 EBeV ).

CO2-Emissionen ausgewählter Brenn- und Kraftstoffe

1 Angegeben ist der brennwertbezogene Emissionsfaktor, der heizwertbezogene Emissionsfaktor ist 200,88 g/kWh. Quelle: eigene Berechnung (gerundet) nach EBeV 2030 , angegeben ist jeweils der heizwertbezogene Emissionsfaktor. (Stand: 20. September 2023)

Die Händler und Produzenten, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, sind auch verpflichtet, dem Umweltbundesamt zu melden, wie viele Zertifikate sie in einem Jahr erworben haben. Die Daten nutzt die Behörde, um ab 2026 die Menge an Zertifikaten zu begrenzen . Wie viele Zertifikate noch ausgegeben werden können, richtet sich dabei nach den Klimaschutzzielen. Verringern sich die Emissionen in einem Jahr weniger als nötig wäre, werden die CO2-Zertifikate knapp – und der CO2-Preis steigt.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung landen im Klimafonds der Bundesregierung, dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Das darin gesammelte Geld soll dazu dienen, Fördermittel zu finanzieren oder die Bürger zu entlasten .

Wenn Du Mieter oder Mieterin bist und Du Deine Wohnung mit Gas oder Öl heizt, zahlst auch Du die CO2-Steuer. Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt einen Teil davon aber Dein Vermieter oder Deine Vermieterin: Die Wohnungsinhaber müssen sich an Deinen CO2-Kosten beteiligen . Das regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz .

Je nach Effizienzgrad des Gebäudes muss Deine Vermieterin zwischen 0 und 95 Prozent Deiner CO2-Kosten bezahlen . Ausschlaggebend ist also, wie viel Energie Du in Deiner Mietwohnung oder Deinem gemieteten Haus fürs Heizen brauchst. Wohnst Du in einer sehr schlecht gedämmten Wohnung, ist Dein Energieverbrauch hoch. Dann übernimmt Deine Vermieterin bis zu 95 Prozent Deiner CO2-Kosten. Wohnst Du dagegen in einem Hocheffizienzhaus, dürfte Dein Energieverbrauch fürs Heizen niedrig sein. Dann musst Du den CO2-Preis weiterhin komplett selbst bezahlen.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Online-Rechner für die Aufteilung der CO2-Kosten zur Verfügung. Der Rechner zeigt Dir, wie viel Prozent Deiner CO2-Kosten Deine Vermieterin oder Dein Vermieter übernehmen muss. Dafür brauchst Du nur Deine Heiz­kost­en­ab­rech­nung .

Mieter- und Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen

Wenn Du selbst genau nachrechnen möchtest, kannst Du das in drei einfachen Schritten tun. Für ein ganzes Abrechnungsjahr und eine einzelne Wohnung geht die Rechnung so:

Schritt 1 - Energiebedarf : Teile zuerst Deinen jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) durch die zu beheizende Wohnungsfläche in Quadratmetern (m²). Beispiel: Wenn Du 12.000 Kilowattstunden Gas verbraucht hast und Deine Wohnung 70 Quadratmeter hat, beträgt der Energiebedarf rund 171 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Schritt 2 - Emissionsausstoß : Rechne aus, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Quadratmeter ausgestoßen wurde. Dafür benötigst Du den Emissionsfaktor – dieser Wert muss in der Rechnung für Gas oder Öl stehen, Vermieter sollten ihn auch in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung nennen. Für reines Erdgas oder Heizöl (EL) gibt es Standardwerte:

Beachte: Wenn ein Teil des verwendeten Brennstoffs aus erneuerbaren Energien stammt (zum Beispiel nachhaltiges Biogas), verringert das den Emissionsfaktor. Es gilt immer der auf der Brennstoffrechnung genannte Emissionsfaktor. Quelle: Anlage 2 EBeV 2030 . (Stand: 20. September 2023)

Achte bei Erdgas darauf, zwischen Brennwert und Heizwert zu unterscheiden : Oft ist der Jahresverbrauch als Brennwert angegeben, die CO2-Kosten werden aber anhand des Heizwerts berechnet. Beide Zahlen werden in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Prüfe in Deiner Abrechnung, welcher Wert darin verwendet wird und rechne mit dem entsprechenden Emissionsfaktor (für Brennwert oder Heizwert) weiter.

Multipliziere den Emissionsfaktor des Brennstoffs mit dem Energiebedarf pro Quadratmeter aus dem ersten Schritt. In unserem Beispiel rechnen wir mit dem Brennwert für Erdgas, also: 171 kWh/m² × 0,18139 kg CO2/kWh = 31,02 kg CO2/m² – das ist der Emissionsausstoß.

Schritt 3: Lies in der Tabelle ab, wie hoch Dein Anteil an den gesamten CO2-Kosten in Prozent ist. Bei den 31 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter aus unserem Beispiel muss der Vermieter 40 Prozent der gesamten CO2-Kosten bezahlen.

Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen seit 2023

Quelle: Anlage (zu den §§ 5 bis 7) CO2KostAufG . (Stand: 15. Dezember 2023)

So bekommst Du die CO2-Kosten von Deinem Vermieter

Wohnst Du in einem Haus mit Zentralheizung , muss der Vermieter zum Ende eines Abrechnungsjahres den Kohlendioxidausstoß ermitteln. Der prozentuale Anteil an den entstandenen CO2-Kosten, die der Vermieter übernehmen muss, zieht er automatisch von den CO2-Kosten in Deiner Heiz­kost­en­ab­rech­nung ab ( § 7 Abs. 1 CO2KostAufG ). Die Regelung gilt für alle Abrechnungsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben. Im Regelfall wird Dein Vermieter also erstmals 2024 seinen Anteil bezahlen , nämlich wenn er Dir die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 schickt.

Bei der Frage, wie hoch der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ist, muss der Vermieter die Flächen sämtlicher Wohnungen berücksichtigen, die er in dem Gebäude besitzt. Vermietet er ein ganzes Mehr­fa­mi­lien­haus, ermittelt er den Energiebedarf also anhand des gesamten Gebäudes. Besitzt er nur einzelne oder nur eine einzige Wohnung in dem Gebäude, werden nur diese Wohnflächen berücksichtigt ( § 5 Abs. 1 CO2KostAufG ).

Die Berechnungsgrundlagen, die Einstufung des Gebäudes nach der oben gezeigten Tabelle und die daraus resultierende Aufteilung der CO2-Kosten müssen in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung offengelegt werden – für alle Abrechnungszeiträume, die 2023 oder später starten. Tut der Vermieter das nicht oder berechnet er den Vermieteranteil an den CO2-Kosten gar nicht, darfst Du die gesamten von Dir verlangen Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen. Zusätzlich kannst Du einfordern, dass der Vermieter die Aufteilung der CO2-Kosten noch vornimmt ( § 7 Abs. 4 CO2KostAufG ).

Selbst die CO2-Kosten von Deinem Vermieter einfordern

Du musst hingegen selbst aktiv werden , wenn Du den Brennstoff fürs Heizen und für Warmwasser selbst besorgst . Zum Beispiel, wenn Du in einer gemieteten Wohnung einen eigenen Gasvertrag hast oder Heizöl selbst bezahlt hast. Dann musst Du den Energiebedarf der Wohnung und den daraus resultierenden CO2-Ausstoß pro Quadratmeter berechnen. Wie das geht, haben wir Dir weiter oben gezeigt.

Oben findest Du auch die Tabelle für die Aufteilung der CO2-Kosten. Wende den Prozentsatz auf die CO2-Kosten an, die in Deiner Brennstoff-Rechnung stehen. Diesen Anteil solltest Du von Deinem Vermieter einfordern . Das geht zum Beispiel, wenn ihr die Betriebskosten für die Wohnung abrechnet. Du kannst aber nur CO2-Kosten für die Brennstoffmenge abrechnen, die Du im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht hast.

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Weiter steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung kannst Du kurz- und langfristig vermeiden. Im Folgenden findest Du einige interessante Links zu weiterführenden Finanztip-Ratgebern.

Die Heizkosten senken kannst Du sehr kurzfristig mit vielen kleineren Maßnahmen im Haushalt. Am stärksten und nachhaltigsten kannst Du beim Heizen aber durch eine energetische Sanierung sparen. Über die KfW-Bank gibt es günstige Kredite . Seit 2020 kannst Du die Kosten für energetisches Sanieren von der Steuer absetzen.

Ist Dein Öl- oder Gaskessel in die Jahre gekommen, dann überlege, wie Du künftig heizen willst. Ein Heizungstausch kann sich lohnen. Für Pelletheizungen , Wärmepumpen und solarthermische Anlagen gibt es Förderkredite und Zuschüsse . Mit dem CO2-Preis hast Du dann zumindest beim Heizen nichts mehr zu tun.

Auf das Auto kannst Du vielleicht nicht immer verzichten. Du solltest Dir aber überlegen, ob Du manche Wegstrecken auch mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegen kannst. Fährst Du mit dem Auto zur Arbeit, dann bilde Fahrgemeinschaften mit anderen. Die Spritkosten könnt Ihr Euch teilen – und trotzdem kann jeder die komplette Ent­fer­nungs­pau­scha­le in der Steu­er­er­klä­rung absetzen. Sollte Dein Verbrenner schon älter sein, kannst Du überlegen, als nächstes ein klimafreundlicheres Auto anzuschaffen . Noch gibt es Zuschüsse für Autos mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb und die Befreiung von der Kfz-Steuer für diese Autos wurde verlängert. Besonders günstig laden lässt sich ein E-Auto mit eigenem Solarstrom .

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Oft wird dieser Geldtopf auch einfach Klimafonds genannt. Das erklärte Ziel ist, damit den Umbau verschiedener Wirtschaftszweige in Richtung der erneuerbaren Energien zu finanzieren und den Klimaschutz voranzubringen. Dabei kannst auch Du bei bestimmten Energie- und Mobilitätskosten entlastet werden. Wie oben beschrieben, gibt es bereits einige hilfreiche Förderprogramme.

Der CO2-Preis, den Du bezahlst, soll laut Bundesregierung im Jahr 2024 unter anderem in diese Projekte fließen:

Förderung von energieeffizienten Gebäuden (Neubau und Sanierung)

Förderung erneuerbarer Energien (bis Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf den Strompreis von allen Verbrauchern bezahlt, heute wird sie aus dem Klimafonds finanziert)

Weiterentwicklung der E-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur

Investitionen in Schienenwege

Förderung der Halbleiterproduktion

Aufbau der Wasserstoffindustrie

Entlastung von Unternehmen, die sehr stromintensiv produzieren

Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021 außerdem angekündigt, ein Klimageld einführen zu wollen. Allerdings wurde das Vorhaben Anfang 2024 vertagt. Erst 2026 oder 2027 könnte die Idee umgesetzt werden.

Das Klimageld soll so funktionieren: Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommen jedes Jahr einen festen Betrag ausbezahlt. Dieses Klimageld gleicht die Kosten für ein gewisses Grundkontingent an CO2-Emissionen aus, für die Du im Alltag über den CO2-Preis bezahlst. Wer sparsam lebt, kommt unter dem Strich ohne große CO2-Kostenbelastung aus. Wer durch seinen Konsum viel CO2 verursacht, zahlt drauf. Ob und wann das Klimageld tatsächlich kommt, ist noch nicht beschlossen.

Für welche Brennstoffe gilt die CO2-Steuer?

Deutschland erhebt den sogenannten CO2-Preis auf fossile Heizstoffe und Kraftstoffe. Dazu gehören:

Heizöl (alle Sorten: Normal/Standard als auch Super/Premium)

Benzin (alle Sorten:  Normal, Super, Super plus)

Und sechs weitere Brennstoffe

Alle Brennstoffe, die unter die CO2-Steuer fallen »

Wie hoch ist der CO2-Preis 2024?

Der CO2-Preis steigt im Jahr 2024 von bisher 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne. Benzin wird dadurch um 4,3 Cent pro Liter teurer, Diesel um 4,8 Cent Liter. In unserem Ratgeber findest Du eine Übersicht, wie sich die steigenden CO2-Preise in Zukunft beim Heizen (Gasheizung, Ölheizung) und beim Autofahren auswirken werden.

Was die CO2-Steuer verteuert »

Wie wird der CO2-Preis erhoben?

Kauft beispielsweise Dein Heizölhändler beim Großhändler Heizöl, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die Steuer.

Mehr dazu »

Wie vermeide ich hohe Kosten durch die CO2-Steuer?

Hohe Kosten durch die CO2-Steuer kannst Du zum Beispiel vermeiden, indem Du Heizkosten einsparst, eine alte Gas- oder Ölheizung auswechselst oder auf ein E-Auto umsteigst. Oft kannst Du dabei von staatlichen Zuschüssen oder Förderkrediten profitieren.

Alle Tipps findest Du hier

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer landen im Klimafonds der Bundesregierung. Sie sollen in Förderprogramme fließen und Dich bei Deinen Energie- und Mobilitätskosten entlasten. Klimafreundliche Gebäude (Neubau und Sanierung) werden durch die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung genauso finanziert wie der Ausbau der Elektromobilität.

Wann zahlt der Vermieter meine CO2-Kosten?

Seit dem 1. Januar 2023 muss sich Dein Vermieter an Deinen CO2-Kosten beteiligen. Der Vermieteranteil kann zwischen 0 und 95 Prozent liegen. Entscheidend ist, wie energieeffizient die Mietwohnung ist. In unserem Ratgeber erfährst Du, wie sich der Vermieter- und Mieteranteil an den CO2-Kosten berechnet und wann Du das Geld selbst vom Vermieter einfordern musst.

Jetzt Vermieter an den CO2-Kosten beteiligen »

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  • Förderung Wärmepumpe 2024
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EU-Kommission: Yachten und Privatjets sollen von Klima-Steuern verschont werden

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Book cover

Klimaschutzpolitik - Das Ende der Komfortzone pp 235–240 Cite as

CO2-Steuer als vernünftiges Klimapolitik-Instrument

  • Paul J. J. Welfens 2  
  • First Online: 02 November 2019

6082 Accesses

Zusammenfassung

In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es eine konfuse Debatte über die Einführung einer CO2-Steuer. Einige Politiker lehnen eine „neue“ Steuer ab: Man wolle keine weitere Steuer, es müsse doch ein besseres Klimaschutz-Instrument geben; aber so einfach ist das nicht und um eine zusätzliche Gesamtsteuerbelastung geht es langfristig ohnehin nicht. Auch wenn man an die Ausweitung des CO2-Zertifikate-Handels von 45% der Emissionen auf 95% denken könnte. Aber das kann kompliziert sein und wäre vermutlich nicht sinnvoll, wenn der Zertifikatepreis wieder auf wenige Euro fallen sollte. Fragen der CO2-Bepreisung beziehungsweise der CO2-Steuer als Klimapolitikinstument werden thematisiert, wobei internationale Vergleiche sowohl für CO2-Steuern wie für Emissionshandelssysteme dargestellt werden.

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IMF (2019), Fiscal Policies For Paris Climate Strategies – From Principle To Practice, IMF Policy Paper, May 2019, International Monetary Fund: Washington DC, https://www.imf.org/~/media/Files/Publications/PP/2019/PPEA2019010.ashx

UDALOV, V. (2019), Behavioural Economics of Climate Change, New Empirical Perspectives, SpringerBriefs in Climate Studies

Book   Google Scholar  

WELFENS, P. J. J.; YU, N.; HANRAHAN, D.; SCHMÜLLING, B.; FECHTNER, H. (2018), Electrical Bus Mobility in the EU and China: Technological, Ecological and Economic Policy Perspectives, EIIW Discussion Paper No. 255, http://www.eiiw.eu/fileadmin/eiiw/Daten/Publikationen/Gelbe_Reihe/disbei255.pdf

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Europäisches Institut für Internationale Wirtschaftsbeziehungen (EIIW) an der Universität Wuppertal, Wuppertal, Deutschland

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Welfens, P.J.J. (2019). CO2-Steuer als vernünftiges Klimapolitik-Instrument. In: Klimaschutzpolitik - Das Ende der Komfortzone. Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-27884-7_16

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Published : 02 November 2019

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Keine dreifache CO2-Steuer

Benzin und diesel verteuern sich um drei cent.

19.10.2023, 17:51 (CEST)

Zum Anfang eines neuen Jahres stehen immer wieder Gesetzesänderungen an. Nicht einfach, den Überblick zu behalten, was genau sie besagen.

Das Leben ist seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 spürbar teurer geworden. In den sozialen Netzwerken ist nun zu lesen, dass eine drastische Erhöhung der Verbraucherpreise drohe. Der Grund: Eine dreifache CO2-Steuer. Aufgrund der Erhöhung der Preise für CO2-Zertifikate würden ab 2024 der Liter Benzin um 10 Cent und der Liter Diesel um 12 Cent teurer. Zusätzlich falle für Lastwagen eine CO2-Maut an und drittens komme ein «Klimazoll» hinzu. Was steckt dahinter?

Es gibt keine dreifache CO2-Steuer. Ab Januar 2024 steigt zwar der Preis für CO2-Zertifikate, die Preise für Benzin, Diesel und Heizöl würden sich dementsprechend aber nur um circa 3 Cent pro Liter erhöhen. Die Angaben zu den geschätzten Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut sind richtig. Der «Klimazoll» – der CO2-Grenzausgleich – ist im Oktober 2023 bereits in Kraft getreten, der Kauf von Emissionszertifikaten ist aber erst ab 2026 fällig.

Es sind zwar in der Tat einige Maßnahmen zur CO2-Besteuerung geplant, aber sie fallen nicht so drastisch aus, wie behauptet.

CO2-Emissionszertifikate für fossile Brennstoffe

Um Deutschlands Ziele im Klimaschutz zu realisieren, hat die Bundesregierung 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erlassen. Die Idee dahinter: Die Einführung eines Preises auf fossile Brennstoffe soll deren Verbrauch und damit auch die Emissionen senken. Die Abgabe erfolgt in Form von Zertifikaten, im BEHG ist eine jährlich gestaffelte Preissteigerung pro Tonne CO2 festgelegt.

Im November 2022 trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, mit der die für 2023 geplanten Erhöhungen ausgesetzt wurden, um die Bevölkerung bei den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Für die Jahre 2024 und 2025 wurden um zehn Euro reduzierte Zertifikatpreise festgelegt, wie ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) auf Anfrage mitteilte. Daraus ergab sich für 2024 zunächst ein Preis von 35 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2.

Da die befürchtete weitere Verschärfung der Situation auf den Energiemärkten nun aber nicht eingetreten sei, sollen auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums die Zertifikatpreise mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wieder erhöht werden, erklärte der Sprecher des BMWK weiter, allerdings nur um fünf Euro. «Damit bleibt der CO2-Preis für 2024 unter den ursprünglich von der Großen Koalition vorgesehenen jährlichen Steigerungen.»

Die erwartete Erhöhung hat der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V. (AFM+E) auf die Literpreise für Benzin, Diesel und Heizöl umgerechnet. Auf Anfrage der dpa erklärte Geschäftsführer Dr. Hans Wenck, dass die Preise für Benzin im Schnitt um rund 2,7 Cent und für Diesel und Heizöl um rund 3,1 Cent brutto steigen würden.

Im Zuge der Erhöhung der Treibhausgasquote kämen weitere Kosten hinzu, so Wenck weiter. Bei einem Liter Diesel entspreche das einer zusätzlichen Steigerung um 3 Cent brutto. Die im Netz angegebenen Zahlen von 10 beziehungsweise 12 Cent pro Liter Kraftstoff seien zu hoch gegriffen, stellte der Geschäftsführer des Verbands klar. Der Haushaltsplan für 2024 liegt dem Bundestag aktuell zur Abstimmung vor und ist noch nicht in Kraft getreten.

Die Reform der Lkw-Maut

In dem Beitrag in den sozialen Netzwerken ist außerdem zu lesen, dass ab dem neuen Jahr für Lastkraftwagen eine Maut von 200 Euro pro Tonne CO2 gelte. Der Bundesverband Güterkraftverkehr habe vorgerechnet, dass die Verbraucher dadurch mit insgesamt 7,62 Milliarden Euro pro Jahr belastet würden.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat diese Zahl in einer Pressekonferenz angegeben, bestätigte Jens Pawlowski, Leiter des BGL-Hauptstadtbüros, der dpa. Sie stammt aber ursprünglich aus dem Gesetzesentwurf selbst ( Download, S.5 ). Die Logistikbranche geht davon aus, dass die gestiegenen Mehrkosten für Fuhrunternehmer auf die Verbraucherpreise umgelegt werden.

Denn gerade kleinere Unternehmen täten sich mit der zusätzlichen finanziellen Belastung schwer, so Pawlowski vom BGL weiter. «Wenn die Kosten nicht weitergereicht werden können, droht direkt die Zahlungsunfähigkeit, da die Mautkosten schlicht zu hoch sind, um sie aus Gewinnmargen zu zahlen. Bei einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung eines Lkw von 100.000 Kilometern reden wir hier immerhin über Mehrkosten in Höhe von 20.000 Euro pro Lkw.»

Nach Berechnungen des BGL ergäbe sich daraus, dass sich der Jahreseinkauf einer vierköpfigen Familie um etwa 300 bis 400 Euro verteuere, erklärte Pawlowski. Hinweisen aus der Getränkeindustrie zufolge koste ein Kasten Wasser dann zum Beispiel etwa 50 Cent mehr. Auch der Bundesrat hat in einer Stellungnahme auf die möglichen Folgen für die Verbraucherpreise und die Logistikbranche hingewiesen ( Download ).

Die Maut für Lastkraftwagen wurde schon 2005 eingeführt und in den Folgejahren sukzessive ausgeweitet. Bereits im Koalitionsvertrag ( Download, S.50 ) hatte die Bundesregierung eine Maut-Reform angekündigt. Demnach soll die Lkw-Maut künftig an die Höhe des CO2-Ausstoßes gebunden werden. Konkret soll unter anderem zum 01. Dezember 2023 ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 erhoben und die Mautpflicht vom 1. Juli 2024 an auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Ausgenommen hiervon sollen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben unter 7,5 Tonnen Gewicht sein.

Das Bundesverkehrsministerium rechnet bis zum Jahr 2027 mit Mehreinnahmen von insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Ein Großteil davon sei für die erforderliche Sanierung und Modernisierung des Schienenverkehrs vorgesehen, erklärte der BMWK-Pressesprecher der dpa. Die Anpassung erfolgt im Rahmen einer Richtinline der Europäischen Union – ist also unionsrechtlich verpflichtend. Der Gesetzesentwurf liegt ebenfalls dem Bundestag zur Abstimmung vor.

CO2-Grenzausgleich: der «Klima-Zoll»

Da der Klimawandel ein grenzübergreifendes Problem ist, existieren auch auf europäischer Ebene Maßnahmen dagegen. Eine ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Dieser betrifft den Import bestimmter energieintensiver Produkte in die EU, wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff sowie einige Vorprodukte, so der Sprecher des BMWK.

Ziel sei, zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit geringeren Klimastandards und niedrigeren CO2-Kosten verlagern – das sogenannte «Carbon Leakage» (übersetzt etwa «Kohlenstoff-Leck»). Für Produkte aus Ländern, die die klimapolitischen Vorgaben der EU teilen, werden dementsprechend keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2023, aktuell läuft noch eine Übergangsphase. In dieser besteht lediglich eine Berichtspflicht darüber, wie viel Treibhausgasemissionen bei der Produktion angefallen sind. «Es werden keine Gebühren, Zölle oder Ähnliches fällig. Erst ab dem 01. Januar 2026 beginnt die Regelphase, in der die betroffenen Importeure für die Emissionen ihrer Produkte CBAM-Zertifikate erwerben müssen», stellte der BMWK-Sprecher klar.

(Stand: 19.10.2023)

Facebook-Post (archiviert)

Angaben zu CO2-Festpreisen im BEHG ( archiviert )

Zur Gesetzesnovelle des BEHG ( archiviert )

Zur Haushaltsfinanzierung des Bundes für 2024 ( archiviert )

Zur Treibhausgasquote ( archiviert )

Pressemitteilung des BGL ( archiviert )

Gesetzesentwurf zur Änderung der Lkw-Maut (Download) ( archiviert )

Koalitionsvertrag der Ampelregierung ( archiviert )

Bundesrat zur Gesetzesänderung (Download) ( archiviert )

Einzelheiten zur Änderung der Lkw-Maut ( archiviert )

Zur Änderung der Eurovignettenverordnung ( archiviert )

Zu «CBAM» ( archiviert )

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CO2-Steuer Rechner: Diese Kosten der CO2-Abgabe trägt der Vermieter

Bild Dr. jur. Stephan Seitz

Die Bekämpfung der Klimaerwärmung erfordert von uns allen Anstrengungen, insbesondere im Wohnsektor, wo Vermieter und Mieter gleichermaßen gefordert sind, zum Umweltschutz beizutragen. Die CO2-Steuer, die als Teil der Klimaschutzmaßnahmen eingeführt wurde, spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie Anreize für den Einsatz energieeffizienter Heizsysteme und erneuerbarer Energien setzt. Eine entscheidende Frage in diesem Zusammenhang ist, wie die durch die CO2-Steuer entstehenden Kosten gerecht zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden können.

Um einen fairen Ausgleich zu schaffen, sieht die Gesetzgebung eine geteilte Verantwortung vor:

  • Vermieter werden durch die Kostenbeteiligung angeregt, in die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren.
  • Mieter werden motiviert, ihren Energieverbrauch bewusster zu gestalten.

Diese Aufteilung der Kosten spiegelt wider, dass sowohl die Auswahl der Heizsysteme als auch das tägliche Verhalten beim Heizen wesentliche Faktoren für die Höhe der CO2-Emissionen sind. Durch diese gemeinsame Verantwortung soll sichergestellt werden, dass sowohl Vermieter als auch Mieter einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Um Ihnen die Berechnung Ihrer individuellen CO2-Kosten zu erleichtern, stelle ich Ihnen einen CO2-Kostenrechner zur Verfügung. Mit diesem Tool können Sie als Mieter oder Vermieter schnell und einfach Ihre spezifischen Kosten ermitteln.

Inhaltsverzeichnis: Um diese Themen geht es auf dieser Seite

Grundlagen der co2-abgabe, so verwenden sie den co2-rechner, aufteilung der co2-abgabe zwischen mieter und vermieter.

  • Das 10-Stufen-Modell zur Aufteilung der CO2-Kosten erklärt
  • CO2-Kosten, die der Vermieter trägt
  • Beispiele für die Berechnung der CO2-Steuer-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Auswirkungen der CO2-Abgabe auf Vermieter

  • Tipps für Vermieter
  • Fördermöglichkeiten und Entlastungen für Vermieter bei der CO2-Steuer
  • Schlussfolgerungen zur CO-Abgabe für Vermieter

Um die Auswirkungen der CO2-Abgabe auf Vermieter vollständig zu verstehen, ist es wichtig, zunächst die Grundzüge dieser Steuer zu erfassen. Die CO2-Abgabe, eingeführt als Teil des Bundes-Klimaschutzgesetzes, zielt darauf ab, die Emission von Treibhausgasen, insbesondere Kohlendioxid (CO2), zu verringern. Diese Abgabe betrifft vor allem die Bereiche Heizung und Verkehr, indem sie einen Preis für die Emission von CO2 festlegt.

Die Einführung der CO2-Abgabe folgt dem Prinzip "Verursacher zahlt" und soll einen finanziellen Anreiz schaffen, weniger fossile Brennstoffe zu verbrauchen und stattdessen auf nachhaltigere Alternativen umzusteigen. Das langfristige Ziel ist es, die Klimaziele von Paris 2015 zu erreichen und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten.

Zum CO2-Steuer Rechner

  • Wählen Sie im CO2-Rechner zunächst Ihren Heizungstyp aus. Zur Auswahl stehen Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Fernwärme, Strom sowie Biomasse oder Pellets.
  • Tragen Sie dann Ihren Energieverbrauch ein. Sie können diesen in kWh, Litern oder Kubikmetern angeben. Mein Rechner wandelt Ihre Angaben automatisch in kWh um. Informationen zu Ihrem Verbrauch finden Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung oder auf der Rechnung Ihres Energieversorgers.
  • Machen Sie Angaben zur Größe Ihrer beheizten Wohnfläche, die in Ihrem Mietvertrag verzeichnet ist.
  • Sie erhalten als Ergebnis die Menge an CO2, die Sie jährlich ausstoßen, in Tonnen, die verbrauchten kWh, die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Steuer und wie diese Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.

Die faire Aufteilung der durch die CO2-Abgabe entstehenden Kosten ist eine wichtige Säule des deutschen Mietrechts, die darauf abzielt, die finanzielle Belastung zwischen Mietern und Vermietern gerecht zu verteilen. Dieser Abschnitt erläutert, wie diese Aufteilung funktioniert und was Vermieter dabei beachten müssen.

Prinzip der Kostenverteilung der CO2-Abgabe

Die Grundidee hinter der Verteilung der CO2-Abgabe im Mietverhältnis ist es, sowohl den Vermieter als auch den Mieter an den Kosten zu beteiligen, die durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe entstehen. Dadurch sollen beide Parteien einen Anreiz erhalten, über effizientere Heizmethoden nachzudenken und Energieeinsparungen zu realisieren.

Gesetzliche Grundlagen zur CO2-Steuer-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Die gesetzlichen Vorgaben zur Aufteilung der CO2-Kosten sind im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ("CO2KostAufG") festgehalten. Diese Regelungen bestimmen, dass die Kosten nicht vollständig auf eine Partei abgewälzt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe als Nebenkosten auf die Mieter umlegen können, jedoch unter Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit und Effizienz des Gebäudes. Der umlegbare Anteil hängt unter anderem davon ab, wie energieeffizient ein Gebäude ist, was wiederum Anreize für Vermieter schafft, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren.

Das 10-Stufen-Modell zur Aufteilung der CO2-Kosten erklärt

Zunächst wird die benötigte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, falls sie nicht schon in dieser Einheit vorliegt. Dies geschieht durch die Berechnung basierend auf dem verwendeten Brennstoff und dessen Verbrauchsmenge. Anschließend wird dieser Energieverbrauch mit dem spezifischen, auf den Heizwert bezogenen Emissionsfaktor gemäß der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) multipliziert. Dadurch lässt sich der jährliche Gesamt-CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm bestimmen. Die Berechnung der Emissionen pro Quadratmeter und Jahr erfolgt durch die Division des CO2-Gesamtausstoßes durch die Wohnfläche. Diese Emissionswerte sind ausschlaggebend für die Einstufung des Gebäudes im 10-Stufen-Modell, auf dessen Grundlage das Verhältnis für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter festgelegt wird.

Die Ermittlung der gesamten CO2-Kosten basiert auf der Multiplikation der jährlichen CO2-Emissionen mit den im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) festgelegten Preisen. Die Aufteilung dieser Kosten zwischen Vermieter und Mieter erfolgt dann entsprechend dem zuvor bestimmten prozentualen Verhältnis. Diese Methode ermöglicht eine Einschätzung der zukünftigen Kostenentwicklung für beide Parteien.

CO2-Steuer Kostenanteil Vermieter

CO2-Kosten, die der Vermieter trägt

Vermieter sind rechtlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der durch die CO2-Abgabe entstehenden Kosten zu übernehmen. Dieser Anteil hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Energieeffizienz des Gebäudes und die vertraglichen Vereinbarungen mit den Mietern. Die Idee dahinter ist, Vermieter zu motivieren, in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihrer Immobilien zu investieren.

Die Berechnung des vom Vermieter zu tragenden Kostenanteils ist komplex und berücksichtigt verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse des Gebäudes und den spezifischen CO2-Ausstoß der verwendeten Heizsysteme. Höhere Energieeffizienz führt in der Regel zu einem geringeren Anteil an CO2-Kosten, die der Vermieter tragen muss.

Mehrere Faktoren beeinflussen, wie hoch der Anteil der CO2-Abgabe ist, den Vermieter selbst tragen müssen:

  • Energieeffizienz des Gebäudes: Je besser ein Gebäude isoliert ist und je effizienter das Heizsystem arbeitet, desto niedriger sind die CO2-Emissionen und somit auch die CO2-Abgabe.
  • Art des Heizsystems: Heizsysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren oder besonders effizient arbeiten, können die CO2-Kosten deutlich reduzieren.
  • Modernisierungsmaßnahmen: Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudes können die Energieeffizienz verbessern und somit langfristig zu Einsparungen bei den CO2-Kosten führen.

Strategien zur Kostenreduktion: Vermieter können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die durch die CO2-Abgabe entstehenden Kosten zu minimieren:

  • Energetische Sanierung: Durch Maßnahmen wie verbesserte Dämmung, Fenstererneuerung oder den Einbau effizienter Heizsysteme lassen sich die Energieeffizienz steigern und die CO2-Emissionen reduzieren.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Der Umstieg auf Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, kann nicht nur die CO2-Emissionen senken, sondern auch langfristig zu finanziellen Einsparungen führen.
  • Aufklärung der Mieter: Vermieter können ihre Mieter über energiesparendes Verhalten informieren, was zu einer Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs des Gebäudes beitragen kann.

Beispiele für die Berechnung der CO2-Steuer-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Konkrete berechnungen der co2-steuer.

Beispiel CO2-Abgabe Aufteilung Mieter Vermieter

  • Heizen Sie mit Heizöl und benötigen pro Jahr 1.000 Liter, so stoßen sie pro Jahr 2,61 Tonnen CO2 aus. Bei einer beheizten Wohnfläche von 108qm entspricht dies einer Energieeffizienzklasse C. Von den jährlichen Mehrkosten für die CO2-Abgabe in Höhe von 139,59 € brutto (117,31 € netto) trägt der Vermieter 30%, der Mieter 70%.
  • Heizen Sie mit Flüssiggas und benötigen pro Jahr 5.000 kWh, so stoßen sie pro Jahr 1,2 Tonnen CO2 aus. Bei einer beheizten Wohnfläche von 89qm entspricht dies einer Energieeffizienzklasse B. Von den jährlichen Mehrkosten für die CO2-Abgabe in Höhe von 62,93 € brutto (53,78 € netto) trägt der Vermieter 10%, der Mieter 90%.

CO2-Steuer in Abhängigkeit von beheizter Wohnfläche und Verbrauch an Erdgas in kWh

Die Einführung der CO2-Abgabe hat weitreichende Folgen für Vermieter. Diese reichen von unmittelbaren finanziellen Belastungen bis hin zu langfristigen Veränderungen auf dem Immobilienmarkt. Verständnis und Anpassung an diese Veränderungen sind entscheidend, um als Vermieter nachhaltig erfolgreich zu sein.

Finanzielle Auswirkungen

Kurzfristig sehen sich Vermieter mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, die durch die CO2-Abgabe entstehen. Diese Kosten können sich direkt auf die Rentabilität von Mietobjekten auswirken, insbesondere wenn die Möglichkeit zur Umlage dieser Kosten auf die Mieter begrenzt ist. Langfristig können jedoch Investitionen in die Energieeffizienz der Immobilien dazu beitragen, diese Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

Marktbezogene Konsequenzen

Auf dem Immobilienmarkt könnten sich die Präferenzen verschieben. Energieeffiziente Gebäude mit geringen CO2-Emissionen könnten an Attraktivität gewinnen, was sich in höheren Miet- und Verkaufspreisen niederschlagen könnte. Vermieter, die frühzeitig in die energetische Sanierung ihrer Immobilien investieren, könnten daher einen Wettbewerbsvorteil erlangen.

Anreize für energetische Sanierungen

Die CO2-Abgabe schafft starke Anreize für Vermieter, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Durch solche Maßnahmen können nicht nur die Betriebskosten gesenkt, sondern auch der Wert der Immobilie gesteigert werden. Zudem tragen energetische Sanierungen dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und die Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen.

Tipps für Vermieter

Vermieter sollten proaktiv handeln, indem sie:

  • Energieaudits durchführen, um den aktuellen Energieverbrauch und die Effizienz ihrer Immobilien zu bewerten.
  • Fördermöglichkeiten nutzen, die vom Staat für energetische Sanierungen bereitgestellt werden.
  • Mit Fachleuten zusammenarbeiten, um die effektivsten Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zu identifizieren und umzusetzen.

Fördermöglichkeiten und Entlastungen für Vermieter bei der CO2-Steuer

Um die finanzielle Belastung durch die CO2-Abgabe zu reduzieren und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern, bietet der Staat eine Reihe von Förderprogrammen und finanziellen Anreizen für Vermieter, die in die energetische Sanierung ihrer Immobilien investieren. Diese Unterstützungen sind essenziell, um die Kosten für die Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen zu senken und den Übergang zu einem nachhaltigeren Immobilienmarkt zu beschleunigen.

Verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene bieten Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder steuerliche Vergünstigungen für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Zuschüsse und Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fensteraustausch oder den Einbau von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien bieten.
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die einen finanziellen Anreiz für die umfassende Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern oder für den Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bietet.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Investitionen in die energetische Sanierung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl Abschreibungen für Sanierungsmaßnahmen als auch mögliche Sonderabschreibungen, die eine sofortige steuerliche Entlastung ermöglichen.

Schlussfolgerungen zur CO-Abgabe für Vermieter

Die Einführung der CO2-Abgabe ist ein wesentlicher Schritt im Kampf gegen den Klimawandel und zielt darauf ab, die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren. Für Vermieter bringt diese Abgabe sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erfordert ein ausgewogenes Vorgehen, das die finanzielle Belastung gerecht verteilt und gleichzeitig Anreize für die Reduzierung des Energieverbrauchs schafft.

  • Die CO2-Abgabe betrifft vor allem Vermieter und Mieter im Bereich der Heizkosten.
  • Eine gerechte Aufteilung der Kosten und Investitionen in die Energieeffizienz sind essenziell.
  • Staatliche Förderprogramme und steuerliche Anreize bieten Unterstützung für energetische Sanierungen.
  • Mit fortschreitendem Klimawandel und steigendem Bewusstsein für Umweltschutz ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienz und CO2-Emissionen weiter verschärft werden. Vermieter, die proaktiv handeln und in die Nachhaltigkeit ihrer Immobilien investieren, werden besser auf diese Entwicklungen vorbereitet sein und können von langfristigen Einsparungen sowie einer positiven Marktpositionierung profitieren.

Ein bewusster Umgang mit Energie und Ressourcen ist nicht nur eine Frage der ökologischen Verantwortung, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Die CO2-Abgabe bietet die Gelegenheit, diesen Umgang zu reflektieren und Maßnahmen zu ergreifen, die sowohl dem Klimaschutz dienen als auch die Lebensqualität für kommende Generationen sichern. Als Vermieter haben wir die Chance, einen bedeutenden Beitrag zu leisten, indem wir unsere Immobilien zukunftsfähig gestalten und gleichzeitig einen fairen Ausgleich zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen finden.

CO2-Steuer Kostenanteil Vermieter: Quellenangaben und weiterführende Literatur

  • Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ("CO2KostAufG")
  • Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

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Immo Point - 11.11.2022

CO₂-Steuer: Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter ist beschlossene Sache

Ab Januar müssen sich Vermieterinnen und Vermieter künftig an der CO₂-Steuer für Heizöl, Erdgas und Fernwärme beteiligen. Doch wer muss wie viel zahlen? Wir erklären Ihnen das Stufenmodell mit übersichtlicher Tabelle für Vermieterinnen und Vermieter!

CO₂-Steuer für Vermieter: Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO 2 -Abgabe auf Öl und Erdgas. Als Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung soll die CO 2 -Abgabe helfen, klimafreundliches Verhalten zu fördern, um Treibhausgase zu minimieren und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. 
  • Nun wird ab 01. Januar 2023 ein Zehn-Stufenmodell gelten, nach welchem die Kohlendioxidkosten, abhängig vom Energiestandard des Mietshauses, aufgeteilt werden. Neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO 2 -Kosten für Fernwärme.
  • Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermieterinnen und Vermieter 95 Prozent und Mieterinnen und Mieter 5 Prozent der CO 2 -Steuer. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermieter ab. Energiesparen wird also immer wichtiger. Konkret gesprochen: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist Ihr Anteil als Vermieter an der CO 2 -Steuer.

Techem übernimmt mit der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung für Sie automatisch die Einstufung Ihrer Liegenschaft in das Zehn-Stufenmodell und die transparente CO 2 -Kosten Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Was ist die CO 2 -Steuer – erklärt für Vermieter

Wie hoch ist die CO 2 -Abgabe für Vermieter ab 2023?

Zum Januar 2021 wurde der CO 2 -Preis zunächst auf 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO 2 festgelegt. Ab 2022 steigt der Preis jährlich schrittweise auf bis zu 45 Euro im Jahr 2025 an. Das entsprechende Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die Kosten, die damit auf Vermieterinnen und Vermieter entstehen, sind davon abhängig, wie hoch der CO 2 -Ausstoß des vermieteten Gebäudes ist.

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Erhöhung des CO 2 -Preises wird 2023 ausgesetzt. Die Erhöhung von 30 Euro pro Tonne auf 35 Euro kommt erst zum 1. Januar 2024. Quellen: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie vom 19.10.2022, § 10 Abs. 2 BEHG (Stand: Oktober 2022)

Die CO 2 -Steuer wird immer fällig, wenn CO 2  aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieterinnen und Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Auch Fernwärme fällt nach dem neuen Gesetz zur Aufteilung der CO 2 -Kosten unter die CO 2 -Abgabe, soweit für die dabei eingesetzten Brennstoffe ausschließlich ein nationaler Kohlendioxidpreis nach dem BEHG erhoben wird. 

Ausnahmen der CO 2 -Steuer 

Das Stufenmodell gilt nicht für Geschäfte, Büros und andere Nichtwohngebäude. Hier sollen die CO 2 -Zusatzkosten je zur Hälfte von Vermietenden und Mietenden getragen werden. Ausnahmen soll es zudem für denkmalgeschützte Gebäude oder in Milieuschutzgebieten geben, in denen Vermieterinnen und Vermieter nicht so einfach sanieren können. Der Beschluss bekräftigt jedoch, dass es ab 2025 auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell geben wird.

Das Zehn-Stufenmodell für die CO 2 -Umlage für Vermieter

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Grafik: Das Zehn-Stufenmodell für die CO 2 -Preis-Verteilung lt. CO2KostAufG - Stand 10.11.2022

Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude, sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieterinnen und Vermieter gemäß der Tabelle zum Stufenmodell an der CO 2 -Steuer beteiligen.

Das sieht zum Beispiel so aus: Bei einem Wohngebäude mit sehr hohem energetischem Standard – dem KfW Effizienzhaus 55 – sollen die Mieterinnen und Mieter die CO 2 -Bepreisung weiter vollständig tragen. Ein solches Haus benötigt lediglich 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sprich ist um 45 Prozent sparsamer. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieterinnen und Vermieter hingegen entsprechend der Tabelle zum Stufenmodell künftig 95 Prozent der CO 2 -Abgabe übernehmen.

So unterstützt Techem Sie beim Thema CO 2 -Abgabe

Für Techem Kunden bieten wir einen sehr bequemen Service im Rahmen der Heizkostenabrechnung an. Auf Basis der CO₂-Menge und der Quadratmeter wird automatisch in der Heizkostenabrechnung der Emissionsgrad errechnet und die Immobilie einer Stufe im Zehn-Stufenmodell zugeordnet. Sie müssen uns also lediglich zwei Informationen pro Immobilie übermitteln: Die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten. Diese Informationen werden auf den Rechnungen Ihres Energieversorger separat ausgewiesen. 

Wir sorgen für die rechtskonforme Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter, sowie für die transparente Darstellung auf der Heizkostenabrechnung. 

Wichtig zu wissen ist: Die Verordnung gilt ab dem Abrechnungszeitraum 2023. Die neue Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter wird daher in der Regel erst mit den in 2024 erstellten Abrechnungen notwendig. 

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Unser CO 2 -Kosten-Rechner: Jetzt Prognose erhalten 

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